VERKAUFSFACHLEUTE

Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Verkaufsfachleute.

 

Prüfungsordnung

Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 31. Oktober 2017 vom SBFI genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich. Ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.

Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie

  • die Zulassungsvoraussetzungen
  • den Prüfungsablauf
  • die Prüfungstermine und Anmeldefristen
  • die Regelungen zu Rücktritt
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen
  • die Bildung der Noten
  • oder die Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen

 

Prüfungsteile

Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsteilen (PT) zusammen:

Schriftlich

  • PT1 Grundlagen
  • PT2 Geleitete Fallstudie (Fokus Analyse)
  • PT3 Geleitete Fallstudie (Fokus Planung)
  • PT4 Geleitete Fallstudie (Fokus Umsetzung)
  • PT5 Postkorbaufgabe

Mündlich

  • PT6 Präsentation und Fachgespräch
  • PT7 Rollenspiel

 

Wegleitung

Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Es gelten gemäss Prüfungsordnung vom Oktober 2017 Punkt 3.3 die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • den Nachweis eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses eines Berufes mit mindestens dreijähriger beruflicher Grundbildung erbringt
    oder
  • ein Diplom einer staatlich anerkannten Handelsmittelschule, ein Diplom einer staatlich anerkannten, mindestens dreijährigen Diplommittelschule oder Fachmittelschule oder ein Maturitätszeugnis (alle Profile) besitzt

und

  • über mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis verfügt.


Zur Prüfung wird ebenfalls zugelassen, wer:

  • den Nachweis eines eidgenössischen Berufsattests (EBA) eines Berufes mit mindestens zweijähriger beruflicher Grundbildung erbringt

und 

  • über mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis verfügt

 

Vorabklärung

Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nehmen wir gerne eine Vorabklärung für Sie vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular. Eine Vorabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 - 4 Wochen und kostet CHF 100.-.

Hier gehts zur Vorabklärung

Bitte beachten Sie, dass ab Beginn der Anmeldefrist für die Berufsprüfung 2024 (2. August 2023) keine Vorabklärung für das Prüfungsjahr 2024 mehr eingereicht werden kann.

Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an.
 

Führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.


Einzureichende Unterlagen (Upload)

  • Ihren Lebenslauf
  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte
  • Kopie des eid. Fähigkeitszeugnisses der Berufslehre oder anderer staatl. anerkannter Diplome, Atteste, Ausweise gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten und dem Datum, seit welchem Sie diese Tätigkeiten ausüben. Dieses muss von mindestens einem unterschriftsberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse, die Ihre branchenübliche Berufspraxis vorlegen
  • Selbständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzliche einen aktuellen HR- oder AHV-Auszug bei

Berufsprüfung 2024

Die Berufsprüfung findet 1x jährlich statt.

 

Anmeldeweg

Über Online-Formular, offen während der Anmeldefrist.

 

Anmeldefrist 

2. August 2023 bis 24. September 2023

 

Nachmeldungen

Sind bis 15. Oktober 2023 möglich.
Für Nachmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- erhoben.

 

Daten schriftliche Prüfungen

11. und 12. März 2024, Olma Messe St. Gallen

 

Daten mündliche Prüfungen

1 bis 2 Tage, im Zeitraum vom 03. bis 05. April und 08. bis 10. April 2024
Luzern

 

Prüfungskosten (direkt nach der Anmeldung zu begleichen)

CHF 2'500.-

Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen
Repetent*innen sind unter folgenden Bedingungen von einzelnen Prüfungsteilen dispensiert:
Der Prüfungsteil wurde bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.

Wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung 2024
 

Anmeldung als Erst-Kandidat*in

  • Erst-Kandidat*innen absolvieren die Prüfung zum ersten Mal
  • Sie melden sich für die Verkaufsfachprüfung als Erst-Kandidat*in an, auch wenn Sie letztes Jahr die Marketingfachprüfung erfolgreich bestanden haben
  • In diesem Fall legen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich den Notenausweis der Prüfung vom letzten Jahr bei

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Wegleitung (Punkt 7.2 - Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen).

 

Führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload)

  • Ihren Lebenslauf
  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des eid. Fähigkeitszeugnisses der Berufslehre oder anderer staatl. anerkannter Diplome, Atteste, Ausweise gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten und dem Datum, seit welchem Sie diese Tätigkeiten ausüben. Dieses muss von mindestens einem unterschriftsberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse, die Ihre branchenübliche Berufspraxis vorlegen
  • Selbständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzliche einen aktuellen HR- oder AHV-Auszug bei

 

Anmeldung als Repetent*in

Repetent*innen haben die Prüfung nicht bestanden und melden sich an, um diese im anstehenden Prüfungsjahr nochmals zu absolvieren.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload)

  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Notenausweis der früheren Prüfung

 

Anmeldung mit Zulassungsbestätigung

Kandidat*innen haben bereits eine Zulassungsabklärung eingereicht und melden sich nun für die Prüfung an.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload)

bei Zulassung ohne Vorbehalt

  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Zulassungsschreibens

bei Zulassung mit Vorbehalt

  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Zulassungsschreibens
  • Ein max. einen Monat altes Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Hauptaufgaben und dem Datum, seit welchem Sie diese Tätigkeiten ausüben. Dieses muss von mindestens einem unterschriftsberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.

2019

- PT2
- PT3
- PT4
- PT5

2020

- PT2
- PT3
- PT4
- PT5

2021

- PT2
- PT3
- PT4
- PT5

 

 

 

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