Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Verkaufsfachleute.
Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 31. Oktober 2017 vom SBFI genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich. Ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie
Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsteilen (PT) zusammen:
Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Es gelten gemäss Prüfungsordnung vom Oktober 2017 Punkt 3.3 die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
und
Zur Prüfung wird ebenfalls zugelassen, wer:
und
Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nehmen wir gerne eine Vorabklärung für Sie vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular. Eine Vorabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 - 4 Wochen und kostet CHF 100.-.
Bitte beachten Sie, dass ab Beginn der Anmeldefrist für die Berufsprüfung 2024 (2. August 2023) keine Vorabklärung für das Prüfungsjahr 2024 mehr eingereicht werden kann.
Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an.
Führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.
Die Berufsprüfung findet 1x jährlich statt.
Über Online-Formular, offen während der Anmeldefrist.
2. August 2023 bis 24. September 2023
Sind bis 15. Oktober 2023 möglich.
Für Nachmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- erhoben.
11. und 12. März 2024, Olma Messe St. Gallen
1 bis 2 Tage, im Zeitraum vom 03. bis 05. April und 08. bis 10. April 2024
Luzern
CHF 2'500.-
Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen
Repetent*innen sind unter folgenden Bedingungen von einzelnen Prüfungsteilen dispensiert:
Der Prüfungsteil wurde bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
Wichtige Informationen zur Prüfungsanmeldung 2024
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Wegleitung (Punkt 7.2 - Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen).
Führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.
Repetent*innen haben die Prüfung nicht bestanden und melden sich an, um diese im anstehenden Prüfungsjahr nochmals zu absolvieren.
Kandidat*innen haben bereits eine Zulassungsabklärung eingereicht und melden sich nun für die Prüfung an.
bei Zulassung ohne Vorbehalt
bei Zulassung mit Vorbehalt