Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Verkaufsfachleute.
Die Zulassungsschreiben/ die Aufgebote zu den schriftlichen Prüfungen 2025 wurden per Mail versendet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExNSwxMTcsMTIwLDEyMCwxMDEsMTE1LDExNSw0NiwxMTEsMTE0LDEwMw==]
Es sind keine Anmeldungen mehr möglich für die Prüfung 2025.
Dokumente für die Anmeldung:
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Wegleitung (Punkt 7.2 - Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen).
Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.
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bei Zulassung ohne Vorbehalt
bei Zulassung mit Vorbehalt "fehlende Berufspraxis"
Die Berufsprüfung findet 1x jährlich statt.
Online, offen während der Anmeldefrist.
02. August bis 22. September 2024
23. September bis 13. Oktober 2024
Bearbeitungsgebühr von CHF 250.-
Erst-Anmeldung: CHF 2'500.-
Repetenten: CHF 2'500.-
beziehungsweise unter folgenden Bedingungen von einzelnen Prüfungsteilen dispensiert: Der Prüfungsteil wurde bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
Passarelle: CHF 2'500.-
beziehungsweise bei erfolgreichem Abschluss Verkaufsfachleute Prüfung: bei den Prüfungsteilen 1, 2 und 5 ist keine Wiederholung notwendig vorausgesetzt diese Prüfungsteile wurden bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
7. März 2025 (von 14 Uhr bis 16 Uhr) - Prüfungsteil 1
Dezentral, online - von zu Hause aus. Instruktionen folgen mit dem Prüfungsaufgebot.
10. und 11. März 2025 - Prüfungsteil 2 bis 5
Olma Messen, St. Gallen
23. bis 25. April und 28. bis 30. April 2025 (1 bis 2 Tage)
Kantonsschule Alpenquai, Luzern
Postweg, bis Mitte/ Ende Mai 2025
Online, Ende KW 23 für zwei Wochen
CHF 50.- eines Prüfungsteils, jeder weiterer CHF 20.- (maximal CHF 170.-)
Es gelten gemäss Prüfungsordnung vom Oktober 2017 Punkt 3.3 die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
oder
Ebenfalls zur Prüfung zugelassen wird, wer:
Sollte Ihre Prüfungszulassung zu einem unklaren Fall zählen, reichen Sie uns gerne eine Vorabklärung ein.
Kosten: CHF 100.-
Bearbeitungszeit: ca. 2-4 Wochen nach Zahlungseingang
Bitte beachten Sie, dass ab Juli keine Vorabklärung für das laufende Prüfungsjahr eingereicht werden kann. Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an. Bei Nichtzulassung, werden Ihnen die Prüfungsgebühren vollständig zurück erstattet.
Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 31. Oktober 2017 vom SBFI genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich. Ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie
Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Die Prüfungsordnung sowie diese AGBs werden mit der Anmeldung als verbindliche Rechtsgrundlagen anerkannt.
Zulassung
Gemäss Prüfungsordnung vom 31. Oktober 2017 (Ziffer 3.3).
Rücktritt
Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis acht Wochen vor der Prüfung zurückziehen (Ziffer 4.21).
Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich (Ziffer 4.22). Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:
a) Mutterschaft;
b) Krankheit und Unfall;
c) Todesfall im engeren Umfeld;
d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.
Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden (Ziffer 4.23).
Bei einer Prüfungsunterbrechung mit entschuldbarem Grund wird die Prüfung im Folgejahr fortgesetzt und abgeschlossen – die Bekanntgabe der Noten erfolgt ebenfalls im Folgejahr.
Wird kein entschuldbarer Grund geltend gemacht, gilt die Prüfung als nicht bestanden und die Kandidatin/der Kandidat erhält eine Prüfungsverfügung. Zwei Wiederholungen der Prüfung sind noch möglich.
Abmeldungen
Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich an das Prüfungssekretariat zu richten. In jedem Fall wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- erhoben.
Bis zur Zulassung anfangs Dezember erfolgen keine weiteren Abzüge. Ab der Zulassung gelten die folgenden Rückerstattungsansätze:
Bis 8 Wochen vor der Prüfung sind 50% der Gebühr fällig
Ab 4 Wochen vor der Prüfung sind 100% der Gebühr fällig
Es werden maximal 80% der Prüfungsgebühren rückvergütet, sofern gemäss Prüfungsordnung, Ziff. 4.22 ein entschuldbarer Grund vorliegt. Die Rückvergütung ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und den bereits entstandenen Kosten.
Nichtzulassung
Im Falle einer Nichtzulassung erhalten Sie die Prüfungsgebühren abzüglich Bearbeitungsgebühren von CHF 500.-- zurück.
Nächste Informationen
Die Rechnung wird Ihnen automatisch nach Ihrer Online-Registrierung per E-Mail zugestellt. Sie ist bis zum Anmeldeschluss zu begleichen.
Der Prüfungszulassungsentscheid inklusive dem Aufgebot zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie im Dezember des jeweiligen Prüfungsjahres.
Hinweis zum Prüfungsteil 1
Die eidgenössische Prüfung im Prüfungsteil 1 ist in einem Setup «Prüfung allein zu Hause» konzipiert. Sie muss in einen ruhigen Raum, indem die Kandidaten alleine sind, abgelegt werden. Während der Prüfungszeit dürfen sich keine anderen Personen im Prüfungsraum aufhalten oder diesen betreten. Die Kamera und das Mikrofon zeichnen das Geschehen im Raum auf. Jegliche Gespräche, Zurufe durch andere Personen werden registriert und sind nicht zulässig – sie können ausschlusswirksam sein (siehe "Merkblatt für Prüfungsteil 1).
Wichtige Dokumente für den Prüfungsablauf: