Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Verkaufsfachleute.
Dokumente für die Anmeldung:
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Wegleitung (Punkt 7.2 - Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen).
Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.
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bei Zulassung ohne Vorbehalt
bei Zulassung mit Vorbehalt "fehlende Berufspraxis"
Die Berufsprüfung findet 1x jährlich statt.
Online, offen während der Anmeldefrist.
01. Juli bis 21. September 2025
22. September bis 12. Oktober 2025
Bearbeitungsgebühr von CHF 250.-
Erst-Anmeldung: CHF 2'500.-
Repetenten: CHF 2'500.-
beziehungsweise unter folgenden Bedingungen von einzelnen Prüfungsteilen dispensiert: Der Prüfungsteil wurde bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
Passarelle: CHF 2'500.-
beziehungsweise bei erfolgreichem Abschluss Verkaufsfachleute Prüfung: bei den Prüfungsteilen 1, 2 und 5 ist keine Wiederholung notwendig vorausgesetzt diese Prüfungsteile wurden bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
6. März 2026 (von 14 Uhr bis 16 Uhr) - Prüfungsteil 1
Dezentral, online - von zu Hause aus. Instruktionen folgen mit dem Prüfungsaufgebot.
9. und 10. März 2026 - Prüfungsteil 2 bis 5
Olma Messen, St. Gallen
8. bis 10. April und 13. bis 15. April 2026 (1 bis 2 Tage)
Kantonsschule Alpenquai, Luzern
Postweg, bis Mitte/ Ende Mai 2026
Online, Ende KW 23 für zwei Wochen
CHF 50.- eines Prüfungsteils, jeder weiterer CHF 20.- (maximal CHF 170.-)
Es gelten gemäss Prüfungsordnung vom Oktober 2017 Punkt 3.3 die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
oder
Ebenfalls zur Prüfung zugelassen wird, wer:
Sollte Ihre Prüfungszulassung zu einem unklaren Fall zählen, reichen Sie uns gerne eine Vorabklärung ein.
Kosten: CHF 100.-
Bearbeitungszeit: ca. 2-4 Wochen nach Zahlungseingang
Bitte beachten Sie, dass ab Juli keine Vorabklärung für das laufende Prüfungsjahr eingereicht werden kann. Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an. Bei Nichtzulassung, werden Ihnen die Prüfungsgebühren vollständig zurück erstattet.
Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 31. Oktober 2017 vom SBFI genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich. Ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie
Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Die Prüfungsordnung sowie diese AGBs werden mit der Anmeldung als verbindliche Rechtsgrundlagen anerkannt.
Zulassung
Gemäss Prüfungsordnung vom 31. Oktober 2017 (Ziffer 3.3).
Rücktritt/Rückerstattung (ohne entschuldbaren Grund)
Ein Rücktritt ist bis 8 Wochen vor der Prüfung möglich und ist dem Sekretariat (suxxess.org) schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen (info@suxxess.org). Später ist ein Rücktritt gemäss Prüfungsordnung Ziffer 4.22 nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich.
Es gelten die folgenden Ansätze zur Rückerstattung der Prüfungsgebühr:
Wird kein entschuldbarer Grund geltend gemacht, gilt die Prüfung als nicht bestanden und die Kandidatin/der Kandidat erhält eine Prüfungsverfügung. Total sind 3 Prüfungsversuche möglich.
Rücktritt/Rückerstattung (mit entschuldbaren Grund)
Ein Rücktritt ist bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes bis Donnerstag, den 5. März 2026, möglich. Der Rücktritt muss dem Prüfungssekretariat unverzüglich schriftlich mitgeteilt und beglegt werden.
Die Prüfungsgebühr wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 500.00 zurückerstattet.
Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:
a) Mutterschaft;
b) Krankheit und Unfall;
c) Todesfall im engeren Umfeld;
d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.
Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden (Ziffer 4.23).
Bei einer Prüfungsunterbrechung mit entschuldbarem Grund wird die Prüfung im Folgejahr fortgesetzt und abgeschlossen – die Bekanntgabe der Noten erfolgt ebenfalls im Folgejahr.
Nichtzulassung
Im Falle einer Nichtzulassung erhalten Sie die Prüfungsgebühren abzüglich Bearbeitungsgebühren von CHF 500.-- zurück.
Nächste Informationen
Die Rechnung wird Ihnen automatisch nach Ihrer Online-Registrierung per E-Mail zugestellt. Sie ist bis zum Anmeldeschluss zu begleichen.
Der Prüfungszulassungsentscheid inklusive dem Aufgebot zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie im Dezember des jeweiligen Prüfungsjahres.