Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Verkaufsfachleute.
Wichtige Hinweise zum Prüfungsablauf 2022
Coronavirus: Aufhebung Massnahmen für schriftliche und mündliche Prüfungen
Aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 16. Februar 2022 wurden die Coronabestimmungen für Veranstaltungen aufgehoben.
Dies bedeutet, dass die schriftlichen sowie die mündlichen Prüfungen ohne Zertifikatkontrolle und ohne Maskenpflicht durchgeführt werden können.
Sollten sich die Regelungen des BAG, des SBFI und der jeweiligen kantonalen Stellen bis zu den Prüfungen ändern, werden wir Sie selbstverständlich informieren.
Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 31. Oktober 2017 vom SBFI genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich. Ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie
Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Prüfungsteilen (PT) zusammen:
Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Es gelten gemäss Prüfungsordnung vom Oktober 2017 Punkt 3.3 die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
und
Zur Prüfung wird ebenfalls zugelassen, wer:
und
Bei Unsicherheit über die Prüfungszulassung nehmen wir gerne eine Vorabklärung für Sie vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular. Eine Vorabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 - 4 Wochen und kostet CHF 100.-.
Bitte beachten Sie, dass ab Beginn der Anmeldefrist für die Berufsprüfung 2022 (2. August 202) keine Vorabklärung für das Prüfungsjahr 2022 mehr eingereicht werden kann.
Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an.
Die Berufsprüfung findet 1x jährlich statt.
Über Online-Formular.
2. August 2021 bis 24. September 2021
Sind bis 15. Oktober 2021 möglich.
Für Nachmeldungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- erhoben.
14. und 15. März 2022
1 bis 2 Tage, im Zeitraum vom 20. bis 27. April 2022
Kantonsschule Reussbühl, Luzern
CHF 2'500.-
Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen
Repetent*innen sind unter folgenden Bedingungen von einzelnen Prüfungsteilen dispensiert:
Der Prüfungsteil wurde bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Wegleitung (Punkt 7.2 - Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen).
Repetent*innen haben die Prüfung nicht bestanden und melden sich an, um diese im anstehenden Prüfungsjahr nochmals zu absolvieren.
Kandidat*innen haben bereits eine Zulassungsabklärung eingereicht und melden sich nun für die Prüfung an.
bei Zulassung ohne Vorbehalt
bei Zulassung mit Vorbehalt