Verkaufsleiter

Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Verkaufsleiter.

 

Prüfungsordnung

Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 23. Mai 2019 vom SBFI genehmigt und trat damit in Kraft.

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich, und ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.

Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie

  • die Zulassungsvoraussetzungen
  • den Prüfungsablauf
  • die Prüfungstermine und Anmeldefristen
  • die Regelungen zu Rücktritt
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen
  • die Bildung der Noten
  • oder die Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen

Prüfungsordnung zum Download

Änderung Prüfungsordnung

 

Wegleitung

Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten. 

Wegleitung zum Download

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • einen eidgenössischen Fachausweis der branchenspezifischen Berufsprüfungen (Verkaufsfachmann/-frau), ein Diplom einer anderen höheren Fachprüfung, ein Diplom einer höheren Fachschule, ein Diplom einer Fachhochschule, einer Hochschule und mindestens drei Jahre Praxis in leitender und/oder objektverantwortlicher Funktion im Verkauf nachweisen kann.

 

Ebenfalls zur Prüfung zugelassen wird, wer:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) einer mindestens dreijährigen beruflichen Grundbildung, ein Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule, Fachmittelschule, ein Maturitätszeugnis und mindestens sechs Jahre Praxis, davon drei Jahre in leitender und/oder objektverantwortlicher Funktion, im Verkauf nachweisen kann.

 

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.

 

Vorabklärung

Sollte Ihre Prüfungszulassung zu einem unklaren Fall zählen, reichen Sie uns gerne eine Vorabklärung ein.

Kosten:               CHF 100.-

Bearbeitungszeit: ca. 2-4 Wochen nach Zahlungseingang

Hier gehts zur Vorabklärung

 

Bitte beachten Sie, dass ab Dezember keine Vorabklärung für das laufende Prüfungsjahr eingereicht werden kann. Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an. Bei Nichtzulassung, werden Ihnen die Prüfungsgebühren vollständig zurück erstattet.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Ihren CV (Lebenslauf)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Kopie eines Fachausweises der branchenspezifischen Berufsprüfung (bspw. Marketingfachmann/-frau) oder weitere Abschlüsse von Ausbildungen gemäss Ziff. 3.21 der Prüfungsordnung
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein. Dieses muss von mindestens einem unterschriftberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse mit Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein.
  • Aktuelles Organigramm, aus welchem Ihre derzeitige Funktion bzw. Stellung ersichtlich ist.
  • Sämtliche Dokumente müssen in einer gängigen Amtssprache (deutsch, französisch oder italienisch) abgefasst sein. Sämtliche andere Zeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle (zum Beispiel SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) anerkannt sein.
  • Selbstständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzlich einen HR- oder AHV-Auszug bei.

Höhere Fachprüfung 2024

Die höhere Fachprüfung findet 1x jährlich statt

 

Anmeldeweg

Online, offen während der Anmeldefrist.

 

Anmeldefrist

30. Januar bis 04. März 2024

 

Prüfungskosten 

Erst-Anmeldung:   CHF 3'400.00

 

Daten schriftliche Prüfungen

07. und 08. August 2024
Congress Center, Basel

 

Daten mündliche Prüfungen

01. bis 03. Oktober 2024 
Kantonsschule Alpenquai, Luzern

 

Versand Resultate

Postweg, bis Ende Oktober 2024 

 

Diplomfeier

30. November 2024, Hotel Victoria-Jungfrau, Interlaken

 

Einsichtnahme (Prüfungen)

Online, Ende KW 44 für zwei Wochen 
CHF 50.- pro Prüfungsteil (maximal CHF 200.-)

Anmeldung als Erst-Kandidat*in

  • Erst-Kandidat*innen absolvieren die Prüfung zum ersten Mal
  • Sie melden sich für die Prüfung als Verkaufsleiter*in als Erst-Kandidat*in an, auch wenn Sie letztes Jahr die Prüfung als Marketingleiter*in erfolgreich bestanden haben
  • In diesem Fall legen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich den Notenausweis der Prüfung vom letzten Jahr bei

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Ihren CV (Lebenslauf)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID(Vorder- und Rückseite))
  • Kopie eines Fachausweises der branchenspezifischen Berufsprüfung (bspw. Marketingfachmann/-frau) oder weitere Abschlüsse von Ausbildungen gemäss Ziff. 3.21 der Prüfungsordnung
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein. Dieses muss von mindestens einem unterschriftberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse mit Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein.
  • Aktuelles Organigramm, aus welchem Ihre derzeitige Funktion bzw. Stellung ersichtlich ist.
  • Sämtliche Dokumente müssen in einer gängigen Amtssprache (deutsch, französisch oder italienisch) abgefasst sein. Sämtliche andere Zeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle (zum Beispiel SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) anerkannt sein.
  • Selbstständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzlich einen HR- oder AHV-Auszug bei.

 

 

Anmeldung als Repetent*in

  • Repetent*innen haben die Prüfung nicht bestanden und melden sich an, um diese im anstehenden Prüfungsjahr nochmals zu absolvieren.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Notenausweis (Kopie) der früheren Prüfung

 

 

Anmeldung mit Zulassungsbestätigung

  • Kandidat*innen haben bereits eine Zulassungsabklärung eingereicht und melden sich nun für die Prüfung an.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

bei Zulassung ohne Vorbehalt

  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Kopie des Zulassungsschreibens

bei Zulassung mit Vorbehalt "fehlende Berufspraxis"

  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Kopie des Zulassungsschreibens
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein. Dieses muss von mindestens einem unterschriftberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein

 

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