VERKAUFSFACHLEUTE

Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Verkaufsfachleute.

Die Zulassungsschreiben/ die Aufgebote zu den schriftlichen Prüfungen 2025 wurden per Mail versendet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: [tocco-encoded-addr:MTA1LDExMCwxMDIsMTExLDY0LDExNSwxMTcsMTIwLDEyMCwxMDEsMTE1LDExNSw0NiwxMTEsMTE0LDEwMw==]

Es sind keine Anmeldungen mehr möglich für die Prüfung 2025.

Dokumente für die Anmeldung:

Anmeldung als Erst-Kandidat*in

  • Erst-Kandidat*innen absolvieren die Prüfung zum ersten Mal
  • Sie melden sich für die Verkaufsfachprüfung als Erst-Kandidat*in an, auch wenn Sie letztes Jahr die Marketingfachprüfung erfolgreich bestanden haben
  • In diesem Fall legen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich den Notenausweis der Prüfung vom letzten Jahr bei

Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Wegleitung (Punkt 7.2 - Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen).

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Ihren Lebenslauf
  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des eid. Fähigkeitszeugnisses der Berufslehre oder anderer staatl. anerkannter Diplome, Atteste, Ausweise gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten und dem Datum, seit welchem Sie diese Tätigkeiten ausüben. Dieses muss von mindestens einem unterschriftsberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse, die Ihre branchenübliche Berufspraxis vorlegen
  • Selbständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzliche einen aktuellen HR- oder AHV-Auszug bei

 

 

Anmeldung als Repetent*in

  • Repetent*innen haben die Prüfung nicht bestanden und melden sich an, um diese im anstehenden Prüfungsjahr nochmals zu absolvieren.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie Notenausweis der früheren Prüfung

 

 

Anmeldung mit Zulassungsbestätigung

  • Kandidat*innen haben bereits eine Zulassungsabklärung eingereicht und melden sich nun für die Prüfung an.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

bei Zulassung ohne Vorbehalt

  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Zulassungsschreibens

bei Zulassung mit Vorbehalt "fehlende Berufspraxis"

  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des Zulassungsschreibens
  • Ein max. einen Monat altes Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Hauptaufgaben und dem Datum, seit welchem Sie diese Tätigkeiten ausüben. Dieses muss von mindestens einem unterschriftsberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.

Berufsprüfung 2025

Die Berufsprüfung findet 1x jährlich statt.

 

Anmeldeweg

Online, offen während der Anmeldefrist.

 

Anmeldefrist 

02. August bis 22. September 2024

 

Nachmeldungen

23. September bis 13. Oktober 2024
Bearbeitungsgebühr von CHF 250.-

 

Prüfungskosten (direkt nach der Anmeldung zu begleichen)

Erst-Anmeldung:   CHF 2'500.-

Repetenten:          CHF 2'500.-
beziehungsweise unter folgenden Bedingungen von einzelnen Prüfungsteilen dispensiert: Der Prüfungsteil wurde bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.-  von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.   

Passarelle:            CHF 2'500.-
beziehungsweise bei erfolgreichem Abschluss Verkaufsfachleute Prüfung: bei den Prüfungsteilen 1, 2 und 5 ist keine Wiederholung notwendig vorausgesetzt diese Prüfungsteile wurden bereits mit einer genügenden Note von  mind. 4.0 bestanden.  Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.

 

Daten schriftliche Prüfungen

7. März 2025 (von 14 Uhr bis 16 Uhr) - Prüfungsteil 1
Dezentral, online - von zu Hause aus. Instruktionen folgen mit dem Prüfungsaufgebot.

 

10. und 11. März 2025 - Prüfungsteil 2 bis 5
Olma Messen, St. Gallen

 

Daten mündliche Prüfungen

23. bis 25. April und 28. bis 30. April 2025 (1 bis 2 Tage)
Kantonsschule Alpenquai, Luzern

 

Versand Resultate

Postweg, bis Mitte/ Ende Mai 2025

 

Einsichtnahme (Prüfungen)

Online, Ende KW 23 für zwei Wochen 
CHF 50.-  eines Prüfungsteils, jeder weiterer CHF 20.- (maximal CHF 170.-)

 

 

Zulassungsvoraussetzungen

Es gelten gemäss Prüfungsordnung vom Oktober 2017 Punkt 3.3 die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:

 

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • den Nachweis eines eidgenössisches Fähigkeitszeugnisses (EFZ) eines Berufes mit mindestens dreijähriger beruflicher Grundbildung und mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufspraxis erbringt.

      oder

  • ein Diplom einer staatlich anerkannten Handelsmittelschule, Diplom einer staatlich anerkannten mindestens dreijährigen Diplommittelschule, Fachmittelschule, Maturitätszeugnis und mindestens zwei Jahren einschlägiger Berufspraxis erbringt.

 

Ebenfalls zur Prüfung zugelassen wird, wer:

  • den Nachweis eines eidgenössischen Berufsattests (EBA) eines Berufes mit mindestens zweijähriger beruflicher Grundbildung und mindestens drei Jahren einschlägiger Berufspraxis erbringt.

 

 

Vorabklärung

Sollte Ihre Prüfungszulassung zu einem unklaren Fall zählen, reichen Sie uns gerne eine Vorabklärung ein. 

Kosten:                  CHF 100.-

Bearbeitungszeit:    ca. 2-4 Wochen nach Zahlungseingang 

Hier gehts zur Vorabklärung

 

Bitte beachten Sie, dass ab Juli keine Vorabklärung für das laufende Prüfungsjahr eingereicht werden kann. Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an. Bei Nichtzulassung, werden Ihnen die Prüfungsgebühren vollständig zurück erstattet.
 


Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen

  • Ihren Lebenslauf
  • Kopie Ihres Reisepasses oder Ihrer Identitätskarte (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des eid. Fähigkeitszeugnisses der Berufslehre oder anderer staatl. anerkannter Diplome, Atteste, Ausweise gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung
  • Ein aktuelles Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten und dem Datum, seit welchem Sie diese Tätigkeiten ausüben. Dieses muss von mindestens einem unterschriftsberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse, die Ihre branchenübliche Berufspraxis vorlegen
  • Selbständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzliche einen aktuellen HR- oder AHV-Auszug bei

Prüfungsordnung

Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 31. Oktober 2017 vom SBFI genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich. Ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.

Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie

  • die Zulassungsvoraussetzungen
  • den Prüfungsablauf
  • die Prüfungstermine und Anmeldefristen
  • die Regelungen zu Rücktritt
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen
  • die Bildung der Noten
  • oder die Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen

Prüfungsordnung zum Download

 

Wegleitung

Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten.

Wegleitung zum Download

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

Die Prüfungsordnung sowie diese AGBs werden mit der Anmeldung als verbindliche Rechtsgrundlagen anerkannt.

 

Zulassung

Gemäss Prüfungsordnung vom 31. Oktober 2017 (Ziffer 3.3).

 

Rücktritt

Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis acht Wochen vor der Prüfung zurückziehen (Ziffer 4.21).

Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich (Ziffer 4.22). Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:

a) Mutterschaft;

b) Krankheit und Unfall;

c) Todesfall im engeren Umfeld;

d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.

Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden (Ziffer 4.23).

 

Bei einer Prüfungsunterbrechung mit entschuldbarem Grund wird die Prüfung im Folgejahr fortgesetzt und abgeschlossen – die Bekanntgabe der Noten erfolgt ebenfalls im Folgejahr.

Wird kein entschuldbarer Grund geltend gemacht, gilt die Prüfung als nicht bestanden und die Kandidatin/der Kandidat erhält eine Prüfungsverfügung. Zwei Wiederholungen der Prüfung sind noch möglich.

 

Abmeldungen

Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich an das Prüfungssekretariat zu richten. In jedem Fall wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 500.- erhoben.

Bis zur Zulassung anfangs Dezember erfolgen keine weiteren Abzüge. Ab der Zulassung gelten die folgenden Rückerstattungsansätze:

Bis 8 Wochen vor der Prüfung sind 50% der Gebühr fällig

Ab 4 Wochen vor der Prüfung sind 100% der Gebühr fällig

Es werden maximal 80% der Prüfungsgebühren rückvergütet, sofern gemäss Prüfungsordnung, Ziff. 4.22 ein entschuldbarer Grund vorliegt. Die Rückvergütung ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und den bereits entstandenen Kosten.

 

Nichtzulassung

Im Falle einer Nichtzulassung erhalten Sie die Prüfungsgebühren abzüglich Bearbeitungsgebühren von CHF 500.-- zurück.

 

Nächste Informationen

Die Rechnung wird Ihnen automatisch nach Ihrer Online-Registrierung per E-Mail zugestellt. Sie ist bis zum Anmeldeschluss zu begleichen.

Der Prüfungszulassungsentscheid inklusive dem Aufgebot zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie im Dezember des jeweiligen Prüfungsjahres.

Hinweis zum Prüfungsteil 1

Die eidgenössische Prüfung im Prüfungsteil 1 ist in einem Setup «Prüfung allein zu Hause» konzipiert. Sie muss in einen ruhigen Raum, indem die Kandidaten alleine sind, abgelegt werden. Während der Prüfungszeit dürfen sich keine anderen Personen im Prüfungsraum aufhalten oder diesen betreten. Die Kamera und das Mikrofon zeichnen das Geschehen im Raum auf. Jegliche Gespräche, Zurufe durch andere Personen werden registriert und sind nicht zulässig – sie können ausschlusswirksam sein (siehe "Merkblatt für Prüfungsteil 1).

Wichtige Dokumente für den Prüfungsablauf:

- Hilfsmittelliste

- Hinweise zum Prüfungsablauf

- Merkblatt für Prüfungsteil 1

- Hinweise für Repetenten vom Prüfungsteil 4