Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Marketingfachleute.
Anmeldung als Erst-Kandidat*in
Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Wegleitung (Punkt 7.2 - Anrechenbarkeit von abgeschlossenen Prüfungsteilen).
Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.
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bei Zulassung ohne Vorbehalt
bei Zulassung mit Vorbehalt "fehlende Berufspraxis"
Die Berufsprüfung findet 1x jährlich statt.
Online, offen während der Anmeldefrist.
15. Juli bis 20. September 2026
21. September 2026 bis 11. Oktober 2026 (Zuschlag 250.-)
Prüfungskosten (direkt nach der Anmeldung zu begleichen)
Erst-Anmeldung: CHF 2'500.-
Repetenten: CHF 2'500.-
beziehungsweise unter folgenden Bedingungen von einzelnen Prüfungsteilen dispensiert: Der Prüfungsteil wurde bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
Passarelle: CHF 2'500.-
beziehungsweise bei erfolgreichem Abschluss Verkaufsfachleute Prüfung: bei den Prüfungsteilen 1, 2 und 5 ist keine Wiederholung notwendig vorausgesetzt diese Prüfungsteile wurden bereits mit einer genügenden Note von mind. 4.0 bestanden. Pro anrechenbarer Prüfungsteil werden CHF 100.- von den Prüfungskosten in Abzug gebracht.
8. und 9. März 2027 (PT1 bis PT5)
Congress Center, Messe Basel
31. März bis 7. April 2027 (1 bis 2 Tage)
Kantonsschule Alpenquai, Luzern
Postweg, bis Ende Mai 2027
Online, Bestellungen sind ab Ende KW 23 für zwei Wochen möglich
CHF 50.- für ersten Prüfungsteil, jeder weitere Prüfungsteile jeweils CHF 20.- (maximal CHF. 170.-)
26. Juni 2027
Es gelten gemäss Prüfungsordnung vom Oktober 2017 Punkt 3.3 die folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
Ebenfalls zur Prüfung zugelassen wird, wer:
Sollte Ihre Prüfungszulassung zu einem unklaren Fall zählen, reichen Sie uns gerne eine Vorabklärung ein.
Kosten: CHF 100.-
Bearbeitungszeit: ca. 2-4 Wochen nach Zahlungseingang
Bitte beachten Sie, dass ab Juli keine Vorabklärung für das laufende Prüfungsjahr eingereicht werden kann. Melden Sie sich gegebenenfalls direkt zur Prüfung an. Bei Nichtzulassung, werden Ihnen die Prüfungsgebühren gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückerstattet.
Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 31. Oktober 2017 vom SBFI genehmigt und ist am 1. Juli 2018 in Kraft getreten.
Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich, und ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.
Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie
Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung, mit Schwerpunkten auf Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. Sie soll den Kandidatinnen und Kandidaten den Prüfungsablauf und die Prüfungsinhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten.
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Die Prüfungsordnung sowie diese AGBs werden mit der Anmeldung als verbindliche Rechtsgrundlagen anerkannt.
Zulassung
Gemäss Prüfungsordnung vom 31. Oktober 2017 (Ziffer 3.3).
Rücktritt/Rückerstattung (ohne entschuldbaren Grund)
Ein Rücktritt ist bis 8 Wochen vor der Prüfung möglich und ist dem Sekretariat (suxxess.org) schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen (info@suxxess.org). Später ist ein Rücktritt gemäss Prüfungsordnung Ziffer 4.22 nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich.
Es gelten die folgenden Ansätze zur Rückerstattung der Prüfungsgebühr:
Wird kein entschuldbarer Grund geltend gemacht, gilt die Prüfung als nicht bestanden und die Kandidatin/der Kandidat erhält eine Prüfungsverfügung. Total sind 3 Prüfungsversuche möglich.
Rücktritt/Rückerstattung (mit entschuldbaren Grund)
Ein Rücktritt ist bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes bis Donnerstag, den 5. März 2026, möglich. Der Rücktritt muss dem Prüfungssekretariat unverzüglich schriftlich mitgeteilt und beglegt werden.
Die Prüfungsgebühr wird abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 500.00 zurückerstattet.
Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:
a) Mutterschaft;
b) Krankheit und Unfall;
c) Todesfall im engeren Umfeld;
d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.
Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden (Ziffer 4.23).
Bei einer Prüfungsunterbrechung mit entschuldbarem Grund wird die Prüfung im Folgejahr fortgesetzt und abgeschlossen – die Bekanntgabe der Noten erfolgt ebenfalls im Folgejahr.
Nichtzulassung
Im Falle einer Nichtzulassung erhalten Sie die Prüfungsgebühren abzüglich Bearbeitungsgebühren von CHF 500.-- zurück.
Nächste Informationen
Die Rechnung wird Ihnen automatisch nach Ihrer Online-Registrierung per E-Mail zugestellt. Sie ist bis zum Anmeldeschluss zu begleichen.
Der Prüfungszulassungsentscheid inklusive dem Aufgebot zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie im Dezember des jeweiligen Prüfungsjahres.