Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zulassung

Gemäss Prüfungsordnung 2019 (Ziffer 3.3). Die Prüfungsordnung wird mit der Anmeldung als verbindliche Rechtsgrundlage anerkannt.

 

Rücktritt

4.21

Kandidatinnen und Kandidaten können ihre Anmeldung bis acht Wochen vor der Prüfung zurückziehen.

4.22

Später ist ein Rücktritt nur bei Vorliegen eines entschuldbaren Grundes möglich. Als entschuldbare Gründe gelten namentlich:

a) Mutterschaft;

b) Krankheit und Unfall;

c) Todesfall im engeren Umfeld;

d) unvorhergesehener Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst.

4.23

Der Rücktritt muss der Prüfungskommission unverzüglich schriftlich mitgeteilt und belegt werden.

 

Abmeldungen

Abmeldungen sind in jedem Fall schriftlich an das Prüfungssekretariat zu richten. In jedem Fall wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 500.-- erhoben.

 

Bis zur Zulassung erfolgen keine weiteren Abzüge. Ab der Zulassung gelten die folgenden Rückerstattungsansätze:

bis 12.05.2024 sind 30% der Gebühr fällig

bis 14.07.2024 sind 50% der Gebühr fällig

ab 15.07.2024 sind 100% der Gebühr fällig

 

Es werden maximal 80% der Prüfungsgebühren rückvergütet, sofern gemäss Prüfungsordnung 2019, Ziff. 4.22 ein entschuldbarer Grund vorliegt. Die Rückvergütung ist abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts und den bereits entstandenen Kosten.

 

Nichtzulassung

Im Falle einer Nichzulassung erhalten Sie die Prüfungsgebühren abzüglich Bearbeitungsgebühren von CHF 500.-- zurück.

 

Nächste Informationen

Den Zulassungsbescheid inkl. Aufgebot zur schriftlichen Prüfung erhalten Sie im Mai 2024.

Die Rechnung wird Ihnen automatisch nach Ihrer Online-Registrierung per E-Mail zugestellt. Sie ist bis zum Anmeldeschluss zu begleichen.