MARKETINGLEITER

Hier finden Sie Wissenswertes und Nützliches zu den Prüfungen für Marketingleiter.

 

Prüfungsordnung

Die aktuell anwendbare Prüfungsordnung wurde am 23. Mai 2019 vom SBFI genehmigt und trat damit in Kraft.

Die Prüfungsordnung legt die Rahmenbedingungen für die Prüfung fest. Sie ist rechtsverbindlich, und ihre Einhaltung kann vor dem Verwaltungsgericht eingefordert werden.

Die Prüfungsordnung regelt zentrale Aspekte wie

  • die Zulassungsvoraussetzungen
  • den Prüfungsablauf
  • die Prüfungstermine und Anmeldefristen
  • die Regelungen zu Rücktritt
  • die Bewertung von Prüfungsleistungen
  • die Bildung der Noten
  • oder die Wiederholungsmöglichkeiten der Prüfungen

Prüfungsordnung zum Download

Änderung Prüfungsordnung

 

Wegleitung

Die Wegleitung beinhaltet ergänzende Informationen zur Prüfungsordnung mit Schwerpunkt Fachbeschreibungen, Taxonomie etc. und soll den Kandidat*innen Prüfungsablauf und -inhalte transparent darstellen. Die zwingenden Vorschriften der Prüfungsordnung bleiben in jedem Fall vorbehalten. 

Wegleitung zum Download

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • einen eidgenössischen Fachausweis der branchenspezifischen Berufsprüfung (beispielsweise Marketingfachmann/-frau), ein Diplom einer anderen höheren Fachprüfung, ein Diplom einer höheren Fachschule, ein Diplom einer Fachhochschule, einer Hochschule und mindestens 3 Jahre Praxis in leitender und/oder objektverantwortlicher Funktion im Marketing nachweisen kann.

 

Ebenfalls zur Prüfung zugelassen wird, wer:

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) einer mindestens 3-jährigen beruflichen Grundbildung, ein Diplom einer anerkannten Handelsmittelschule, Fachmittelschule, ein Maturitätszeugnis und mindestens 6 Jahre Praxis, davon 3 Jahre in leitender und/oder objektverantwortlicher Funktion, im Marketing nachweisen kann.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41.

 

Vorabklärung

Sollte Ihre Prüfungszulassung zu einem unklaren Fall zählen, reichen Sie uns gerne eine Vorabklärung ein.

Kosten:               CHF 100.-

Bearbeitungszeit: ca. 2-4 Wochen nach Zahlungseingang

Hier gehts zur Vorabklärung

 

Bitte beachten Sie, dass ab Dezember keine Vorabklärung für das laufende Prüfungsjahr eingereicht werden kann. Melden Sie sich in diesem Fall direkt zur Prüfung an. Bei Nichtzulassung, werden Ihnen die Prüfungsgebühren vollständig zurück erstattet.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Ihren CV (Lebenslauf)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Kopie eines Fachausweises der branchenspezifischen Berufsprüfung (bspw. Marketingfachmann/-frau) oder weitere Abschlüsse von Ausbildungen gemäss Ziff. 3.21 der Prüfungsordnung
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein. Dieses muss von mindestens einem unterschriftberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein.
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse mit Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein.
  • Aktuelles Organigramm, aus welchem Ihre derzeitige Funktion bzw. Stellung ersichtlich ist.
  • Sämtliche Dokumente müssen in einer gängigen Amtssprache (deutsch, französisch oder italienisch) abgefasst sein. Sämtliche andere Zeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle (zum Beispiel SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) anerkannt sein.
  • Selbstständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzlich einen HR- oder AHV-Auszug bei.

Höhere Fachprüfung 2025

Die höhere Fachprüfung findet 1x jährlich statt

 

Anmeldeweg

Online, offen während der Anmeldefrist.

 

Anmeldefrist

29. Januar bis 03. März 2025

 

Prüfungskosten 

Erst-Anmeldung:   CHF 3'400.00

 

Daten schriftliche Prüfungen

06. und 07. August 2025
Congress Center, Basel

 

Daten mündliche Prüfungen

07. bis 09. Oktober 2025 
Kantonsschule Alpenquai, Luzern

 

Versand Resultate

Postweg, bis Ende Oktober 2025 

 

Diplomfeier

29. November 2025, Hotel Victoria-Jungfrau, Interlaken

 

Einsichtnahme (Prüfungen)

Online, Ende KW 44 für zwei Wochen 
CHF 50.- pro Prüfungsteil (maximal CHF 200.-)

Anmeldung als Erst-Kandidat*in

  • Erst-Kandidat*innen absolvieren die Prüfung zum ersten Mal
  • Sie melden sich für die Prüfung als Marketingleiter*in als Erst-Kandidat*in an, auch wenn Sie letztes Jahr die Prüfung als Verkaufsleiter*in erfolgreich bestanden haben
  • In diesem Fall legen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich den Notenausweis der Prüfung vom letzten Jahr bei

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Ihren CV (Lebenslauf)
  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Kopie eines Fachausweises der branchenspezifischen Berufsprüfung (bspw. Marketingfachmann/-frau) oder weitere Abschlüsse von Ausbildungen gemäss Ziff. 3.21 der Prüfungsordnung
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein. Dieses muss von mindestens einem unterschriftberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein
  • Alle übrigen Arbeitszeugnisse mit Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein.
  • Aktuelles Organigramm, aus welchem Ihre derzeitige Funktion bzw. Stellung ersichtlich ist.
  • Sämtliche Dokumente müssen in einer gängigen Amtssprache (deutsch, französisch oder italienisch) abgefasst sein. Sämtliche andere Zeugnisse müssen von einer offiziellen Stelle (zum Beispiel SBFI, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation) anerkannt sein.
  • Selbstständig erwerbende Kandidaten reichen zusätzlich einen HR- oder AHV-Auszug bei.

 

 

Anmeldung als Repetent*in

  • Repetent*innen haben die Prüfung nicht bestanden und melden sich an, um diese im anstehenden Prüfungsjahr nochmals zu absolvieren.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Notenausweis (Kopie) der früheren Prüfung

 

 

Anmeldung mit Zulassungsbestätigung

  • Kandidat*innen haben bereits eine Zulassungsabklärung eingereicht und melden sich nun für die Prüfung an.

 

Einzureichende Unterlagen (Upload), führen Sie bitte vor dem Upload alle Unterlagen zu einem Dokument zusammen.

bei Zulassung ohne Vorbehalt

  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Kopie des Zulassungsschreibens

bei Zulassung mit Vorbehalt "fehlende Berufspraxis"

  • Kopie eines amtlichen Ausweises mit Foto (Reisepass, ID (Vorder- und Rückseite))
  • Kopie des Zulassungsschreibens
  • Ein Zwischenzeugnis oder eine Funktionsbestätigung, welches nicht älter als einen Monat ist, mit ausführlicher Beschreibung Ihrer Haupttätigkeiten, die Dauer der Anstellung und das Arbeitspensum müssen enthalten sein. Dieses muss von mindestens einem unterschriftberechtigten Vorgesetzten unterzeichnet sein

 

Prüfungsordnung

 

Änderung Prüfungsordnung

 

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